Sozialpädagogisch begleitete Wohnform Schöneberger Linse
Sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach § 13(3) SGB VIII
Zielgruppe
Junge Menschen ab i.d.R. 18 Jahren, die zur Teilnahme an schulischen und berufsbildenden Maßnahmen und zur Erreichung eines Bildungsziels eine Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13(3) SGB VIII benötigen. Bei erhöhtem Unterstützungsbedarf besteht die Möglichkeit der zusätzlichen ambulanten sozialpädagogischen Betreuung,
Voraussetzungen
- Teilnahme an einer beruflichen oder schulischen Ausbildungsmaßnahme.
- Sozialpädagogischer Unterstützungsbedarf zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration
- Erfüllung der grundlegenden Anforderungen des Lebens in einer eigenen Wohnung und Fähigkeit zur Einhaltung einer Tagesstruktur, sowie Grundmotivation zur Erreichung eines Bildungsziels
Ziele
- Sozialpädagogische Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen bezogen auf die Eingliederung in die Arbeitswelt
- Erfolgreicher Bildungsverlauf (ggf. Abschluss)
- Sicherer Umgang mit Finanzen und Behörden
- Selbständige Haushaltsorganisation und Verselbständigung in eigenen Wohnraum
Leistungen
- Ergänzende Hilfestellung bei der Bewältigung des Bildungsweges
- Unterstützung bei der Stabilisierung des sozialen Umfeldes
- Vermittlung ergänzender Hilfsangebote
- Unterstützung bei der Überleitung in eigenen Wohnraum incl. Hilfestellung bei Wohnungssuche und entsprechenden Formalitäten
- Bereitstellung eines Apartments
- Bei Bedarf Moderation von Konfliktlagen im Projekt
- Zeitintensivere Begleitung oder direkte Unterstützung bei zusätzlichem Unterstützungs-bedarf bezüglich des erfolgreichen Abschlusses des Bildungsweges nach § 13 (2) SGB VIII
Methode und Arbeitsansatz
- Hilfe zur Selbsthilfe, Mobilisierung von Ressourcen
- Lösungsorientierte Beratung durch einen festen wöchentlichen Beratungstermin
- Mindestens monatlicher Telefonkontakt zur Ausbildungsstelle/Schule
- Erstellung eines „Fahrplans“ mit vereinbarten Hilfebedarfen und -zielen, Art und Weise der Kommunikation, Formulierung der Verantwortungsbereiche des jungen Menschen, regelmäßige Evaluierung und Neujustierung in Abstimmung mit den bezirklichen JBA